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Was übernimmt der Verwalter?
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Diese Leistung sehen die Eigentümer:
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- Wirtschaftsplan
- Hausgeldabrechnung
- Eigentümerversammlung
- Rundschreiben und Aushänge
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- Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage
- Individuelle Leistungen wie Beratung / Information
- Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen etc.
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Diese Leistungen sehen die Eigentümer nicht:
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Kaufmännische Leistungen:
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- Verbuchen sämtlicher Geldein- und ausgänge
- Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
- Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
- Überwachen von Zahlungseingängen
- Mahnungenen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
- Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
- Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung
- Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben und Vermögenswirksamen Leistungen
- Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen
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- Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten Rechnungskontrolle
- Erstellen der erforderlichen Meldungen an das Finanz-amt, Krankenversicherung und Sozialversicherungsträger
- Lohnbuchhaltung gegen gesonderte Gebühr
- Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
- Veranlassen von Heizkostenabrechnungen
- Erfassen von Werten und Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser-/ Stromverbrauch)
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Technische Leistungen:
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- Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen
- Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführungen, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen)
- Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister
- Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigung (Antenne)
- Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen
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- Vorbereitung und Organisieren von TÜV-, Brandschutz, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor)
- Schadensmeldungen bei Versicherungsschäden
- Kennen und Beachten von Ortsatzung, Heizkostenverordnung, einschl. der Durchführungsbestimmungen
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Allgemeine Verwaltung:
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- Tagesordnung u. Beschlussentwürfe zur Eigentümerversammlung
- Korrespondenz mit Eigentümern
- Verhandeln mit Behörden
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- Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Einklagen von Hausgeldern im Namen der Eigentümer
- Beraten von Eigentümern
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Diese Leistung sieht ein evtl. vorhandener Verwaltungsbeirat(in Kooperation mit dem Verwalter):
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- Veranlassung von Instandhaltungs- u. Instandsetzungsmaßnahmen, Preisanfragen, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle und Belegprüfung
- Vorbreitung der Eigentümerversammlung
- Ortstermine, Beiratsgespräche
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- Korrespondenz und Verträge
- Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
- Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld etc.
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